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Hakenkreuze auf Gehweg in Schönberg

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen einen 23 Jahre alten Mann aus Schönberg wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung Anklage zum Amtsgericht Wismar erhoben.

Am 20.6.2018 ereignete sich in Schönberg ein Verkehrsunfall, an deren Folgen ein
9 Jahre alter syrischer Flüchtlingsjunge verstarb. Das Kind war mit seinem Fahrrad ins Schleudern geraten und von einem Traktor erfasst worden.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 8.7.2018 in unmittelbarer Nähe der Unfallstelle auf dem dortigen Gehweg mittels Sprühfarbe ein ca. 1 x 1 m großes Hakenkreuz sowie den Schriftzug „1:0“ aufgebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht vor dem Hintergrund der Fußballweltmeisterschaft 2018 davon aus, dass der Angeklagte mit dem demonstrativ an der Todes- und Gedenkstätte besprühten Zeichen und Schriftzug den tragischen Unfalltod eines Kindes allein wegen dessen Herkunft menschenverachtend mit einem „Tor für Deutschland“ gleichsetzen und als eine – aus seiner nationalen Sicht – zu begrüßende „1:0 Führung“ in einem Wettkampf gegen Flüchtlinge darstellen wollte. Ein Nachweis, dass der Angeklagte für die gleichgelagerte Tat am 28.7.2018 verantwortlich ist, konnte nicht erbracht werden.

Soweit im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen der Beamten des Staatsschutzes der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin drei weitere Beschuldigte namhaft gemacht worden sind, konnte ihnen eine Tatbeteiligung nicht mit der für eine Anklageerhebung erforder- lichen Sicherheit nachgewiesen werden. Das gegen sie geführte Ermittlungsverfahren ist daher eingestellt worden.

Auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin JPR 10/18 vom 6.8.2018 wird Bezug genommen.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für den Angeklagten auch nach Anklageerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.

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