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Aktuelle Verkehrsmeldungen aufgrund von Bauarbeiten

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Schwerin – Dorfstraße
In der Dorfstraße 23 wird im Auftrag der Stadtwerke ein Gashausanschluss verlegt. Die Straße ist aus diesem Grund vom 2. bis 6. Dezember halbseitig gesperrt.

Speicherstraße: Zufahrt für neues Wohngebiet wird gebaut
Vom 2. bis voraussichtlich 22. Dezember wird in der Speicherstraße Höhe Kranweg die Zufahrt für das neue Wohngebiet gebaut. Der Gehweg ist gesperrt. Die Fußgänger werden gesichert geführt.

Baumfällarbeiten im Bremsweg 1 – 2
Aufgrund von Baumfällarbeiten wird der Bremsweg aus Richtung Gadebuscher Straße voll gesperrt. Die Arbeiten dauern voraussichtlich vom 4. bis 6. Dezember an. Eine Umleitung ist ausgewiesen. 

Brunnenstraße: Böschung an den Bahngleisen wird wiederhergestellt
In der Zeit vom 9. bis 13. Dezember ist die Ausfahrt aus der Brunnenstraße in den Kreuzungsbereich Bleicher Ufer gesperrt, da die Böschung an den Bahngleisen wiederhergestellt wird. Lediglich die Zufahrt in die Brunnenstraße ist möglich. Die Anfahrt der Parkhäuser ist gesichert.

Großer Moor
Ab dem 9. Dezember ist die Straße Großer Moor von der Werderstraße bis zur Grünen Straße eine Einbahnstraße. Eine Umleitung ist ausgewiesen. In diesem Zuge wurde das Bewohnerparken angepasst. Bitte beachten Sie die Beschilderung.

Weihnachtsmarkt
Bis 9. Januar 2020 ist die Arsenalstraße (Bereich Südufer Pfaffenteich) voll gesperrt. In dieser Zeit besteht lediglich für Linienbusse des Nahverkehrs und Taxen regelmäßig eine zeitlich begrenzte Durchfahrtserlaubnis. Darüber hinaus kommt es für den ruhenden Verkehr zu Einschränkungen. Dies betrifft Bereiche der Arsenalstraße, Alexandrinenstraße und Bischofstraße. Am Schelfmarkt wird ebenfalls im Buswendebereich eine Haltverbotszone eingerichtet, die unbedingt zu beachten ist. Die Lieferzeiten in der Fußgängerzone werden weitestgehend den Betriebszeiten des Weihnachtsmarktes angepasst, so dass Lieferverkehr Mo. – Sa., 7.30 – 10 Uhr und zusätzlich in den Abendstunden Mo. – Do., 20 – 21 Uhr zugelassen wird. Das Radfahren ist während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes innerhalb der Fußgängerzone täglich von 10 bis 20 Uhr nicht erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten gilt das Gebot der Rücksichtnahme und der Vorrang für Fußgänger.

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