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Ab 1. September Schulanmeldungen im Stadthaus

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Schwerin – Eltern können ihre Kinder ab dem 1. September im BürgerBüro des Stadthauses für den Schulbesuch anmelden.Aufgrund der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie können Eltern in diesem Jahr ihre Kinder nur mit einem Termin zur Schule anmelden.

Für das nächste Schuljahr müssen alle Schweriner Kinder angemeldet werden, die zwischen 1. Juli 2014 und 30. Juni 2015 geboren wurden.

Eine Anmeldung ist auch für Kinder notwendig, die in einer Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden sollen.

Anzumelden sind auch die Kinder, die im letzten Jahr von der Schule zurückgestellt wurden bzw. für das kommende Schuljahr zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden sollen. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis bzw. Reisepass der/des Sorgeberechtigten mitzubringen. Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Sorgeberechtigten vorzunehmen, bei Verhinderung kann eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen.

Termine für die Schulanmeldung können ab sofort maximal 20 Tage im Voraus online unter www.schwerin.de/terminvergabe reserviert werden. Dazu ist eine beliebige Dienstleistung in der Rubrik Bürgerservice auszuwählen. Zusätzlich können Terminabsprachen telefonisch unter 0385 545-1111 erfolgen. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist weiterhin für Besucher*innen des Stadthauses vorgeschrieben.

Die Kinder müssen bei der Schulanmeldung im Stadthaus nicht anwesend sein. Sofern es möglich ist, bittet die Stadtverwaltung darum, dass die Termine nur von den Eltern wahrgenommen werden.

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