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Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehl gegen Messerstecher

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Hagenow am heutigen Tage Haftbefehl gegen einen 25jährigen Wismaraner wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung erlassen sowie Untersuchungshaft angeordnet.

Nach den bisherigen Ermittlungen ist der Beschuldigte dringend verdächtig, in den Nachmittagsstunden des 23.06.2013 auf dem Stadtfest in Hagenow einen Festbesucher mit der Faust in dessen Gesicht geschlagen zu haben, wodurch dieser erhebliche Verletzungen davontrug, die einen stationären Krankenhausaufenthalt erforderlich machten. Zuvor hatte der Beschuldigte den Geschädigten vergeblich aufgefordert, ihm die Telefonnummer einer Person zu benennen, die sich nach Meinung des Beschuldigten respektlos über die von ihm getragene Lederkutte eines Motorradclubs geäußert hatte.

Als ein weiterer Zeuge den Beschuldigten wegen der Körperverletzung zur Rede stellen wollte, zog dieser ein feststehendes Messer aus seiner Bekleidung und ging auf den Zeugen zu. Als der Zeuge zurückwich, stolperte er über einen Stein und fiel zu Boden. Diese Lage ausnutzend stach der Beschuldigte sofort mit dem Messer auf den wehrlosen Zeugen ein, der mehrere – zum Teil schwerwiegende und lebensbedrohliche – Stichverletzungen erlitt.

Das Amtsgericht geht mit der Staatsanwaltschaft aufgrund der Tatumstände von einem Tötungsvorsatz des Beschuldigten und dem Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe“ aus.

Auf die zu beachtende Unschuldsvermutung wird hingewiesen.

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