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Bundesweiten Datenabgleich zu ungeklärten Tötungsdelikten

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Schwerin (ots) – Nach dem Bekanntwerden und unter dem Eindruck der NSU-Morde hatte die Innenministerkonferenz (IMK) auf ihrer Sitzung im Mai 2012 beschlossen, alle ungeklärten – auch versuchten – Tötungsdelikte gemäß §§ 211, 212 StGB zwischen 1990 bis 2011 noch einmal zu durchleuchten und auf mögliche rechtsextremistische Motive zu untersuchen. Darüber hinaus hat es die IMK für erforderlich erachtet, die Fälle der sogenannten "Opferliste" in die Überprüfung einzubeziehen.

Mecklenburg-Vorpommern unterstützt diesen erneuten Datenabgleich durch das Bundeskriminalamt (BKA). Sowohl aus den bereits aufgeklärten vier Fällen inklusive dem Tötungsdelikt an Mehmet Turgut, in denen ein rechtsextremistischer Hintergrund nachgewiesen wurde, als auch aus den fünf Fällen, die gerichtlich abgeurteilt sind und bei denen keine rechtsextremistische Motivation nachgewiesen wurde, könnten sich zwischen den Bundesländern aber Querverbindungen zu anderen Fällen ergeben.

Für Mecklenburg-Vorpommern wurden daher zunächst die oben genannten neun Sachverhalte in den Datenabgleich einbezogen (geklärte Tötungsdelikte, die auch Gegenstand der sogenannten "Opferliste" sind).

Des Weiteren wurden in Mecklenburg-Vorpommern 75 ungeklärte Tötungsdelikte aus den Jahren 1990 bis 2011, bei denen bis dato keine Anhaltspunkte für eine politische Motivation vorliegen, nochmals eingehend durch die Polizeidienststellen des Landes und das Landeskriminalamt geprüft. Im Ergebnis dessen konnten dem BKA neben den oben aufgeführten neun aufgeklärten Fällen fünf weitere ungeklärte Fälle gemeldet werden, bei denen entsprechend des Prüfmaßstabes des BKA einzelne Indikatoren vorlagen. Da sich im Einzelfall erneute Ermittlungsansätze ergeben könnten, werden aus ermittlungstaktischen Erwägungen zu den jeweiligen Fällen derzeit keine weiteren Angaben gemacht.

"Ich halte diese umfassende Überprüfung, wie sie durch die IMK beschlossen und derzeit bundesweit durchgeführt wird, für richtig und notwendig. Damit setzen wir auch eine wesentliche Forderung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bundestages um. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Anzahl der übermittelten Fälle keinerlei Rückschlüsse auf eine Neubewertung bzw. auf tatsächlich vorliegende politische Motivation zulässt", sagte Innenminister Lorenz Caffier.

Erläuterungen zum Hintergrund:

Die Überprüfung von ungeklärten Tötungsdelikten (ohne Tatverdächtige, inkl. Versuche) aus den Jahren 1990 bis 2011 wird bundesweit mit großem Engagement und erheblichem personellem Aufwand betrieben.

Aus über 3.300 ungeklärten Tötungsdelikten aus allen 16 Ländern wurden bisher 745 Sachverhalte zu 849 Opfern herausgearbeitet, die in einen umfangreichen Datenabgleich im BKA einbezogen werden. Als Richtschnur für die Überprüfung wurde gemeinsam mit polizeiinternen und externen Wissenschaftlern ein neuer weitgefasster Indikatoren-Katalog entwickelt. Dieser besteht aus bestimmten Opferkriterien (z.B. sexuelle Orientierung, Ethnie, Religion oder Obdachlosigkeit) und Begehungsweisen, die sonst für eine politische Motivation immer zusammenhängend Voraussetzung waren. Für die weite Überprüfung reicht es nun aus, wenn nur einzelne Kriterien vorliegen, die bisher für sich allein genommen keine Einstufung als politisch motivierte Tat zuließen.

Die nach Recherchen verschiedener Medien als Opfer rechter Gewalt eingestuften 137 Opfer von Tötungsdelikten (sogenannte "Opferliste") wurden in den bundesweiten Datenabgleich aufgenommen und sind in den 745 Sachverhalten enthalten. Die Ergebnisse des Datenabgleichs werden den zuständigen Polizeidienststellen zur Verfügung gestellt und dort abschließend bewertet. Diese Überprüfungen dauern an und werden erst im laufenden Jahr abgeschlossen sein. Erst dann kann eine endgültige Aussage zu den oben genannten Zahlen getroffen werden.

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