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Jugendliche besser vor E-Zigaretten und E-Shishas schützen

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Schwerin – Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler will Jugendliche besser vor den schädlichen Wirkungen von E-Shishas und E-Zigaretten schützen und spricht sich für eine zügige Einbeziehung dieser neuen nikotinhaltigen Erzeugnisse im Jugendschutzgesetz  aus.

Marlene Mortler: „Wir müssen die bestehende Gesetzeslücke im Jugendschutz mit Blick auf elektronische Nikotinprodukte schnellst möglich schließen. Derzeit bezieht sich das Abgabe- und Rauchverbot für Kinder und Jugendliche im Jugendschutzgesetz nur auf Tabakwaren. Es erreichen mich viele Anfragen von besorgten Eltern, Lehrkräften und Journalisten, die sich nach der bestehenden gesetzlichen Regelung der unter Jugendlichen zunehmend beliebten Produkte erkundigen. Ein Verkauf von E-Shishas und E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche und deren Konsum kann mit dem derzeitigen Jugendschutzgesetz leider nicht verhindert werden. Im Moment können Schulen lediglich über ihr Hausrecht das Rauchverbot für Zigaretten auf den Konsum elektronischer Inhalationsprodukte erweitern. Wir müssen den Schulen hier den Rücken stärken und Heranwachsende auch jenseits des Schulhofes besser schützen. Ebenso sollte ausgeschlossen werden, dass Jugendliche über den Internethandel Tabak- und branntweinhaltige Alkoholprodukte beziehen können. Für eine verbindliche gesetzliche Regelung haben sich selbst die Internetanbieter ausgesprochen. Wenn wir es mit dem Thema Jugendschutz und Suchtprävention ernst nehmen, müssen wir zügig handeln.“

Nach Erkenntnissen des Deutschen Krebsforschungszentrums inhalieren Jugendliche mit den E-Produkten die atemwegreizende Grundsubstanz (Propylenglykol) sowie Aromastoffe, darunter Kontaktallergene wie Menthol und Vanillin. Zudem enthält der Dampf den Experten zufolge krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd, Nickel oder Chrom.

"Wir müssen die bestehende Gesetzeslücke im Jugendschutz mit Blick auf elektronische Nikotinprodukte schnellst möglich schließen."

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