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Polizist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat einen 52-jährigen Polizeibeamten aus dem Großraum Schwerin wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung in 3 Fällen beim Amtsgericht Schwerin angeklagt.

Der Angeschuldigte ist Mitglied im Kreisvorstand der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Ihm wird vorgeworfen, am 21.05.2014 auf dem Marienplatz in Schwerin am Rande eines Informationsstandes der AfD zwei junge Männer (19 und 20 Jahre) mit einem mitgeführten Pfefferspray besprüht zu haben. Zuvor sollen die Zeugen den Infostand mit Papierkonfetti beworfen haben, um ihren Protest gegen die politischen Ziele der AfD auszudrücken. Beide Zeugen erlitten Hautrötungen und beklagten stark brennende Augen.

Danach soll der Angeschuldigte in der benachbarten Burgseegalerie ein Tierabwehrspray erworben und dieses in den geschlossenen Räumlichkeiten der Galerie versprüht haben. Mehrere Passanten bekamen daraufhin Hustenanfälle; eine Zeugin musste wegen Kreislaufproblemen in ein Krankenhaus eingeliefert werden, das sie am selben Tag wieder verlassen konnte. Der Angeschuldigte hat die Tatvorwürfe im Kern eingeräumt und durch seinen Verteidiger erklären lassen, er sei wegen des Auftretens der Zeugen und der Konfettiwürfe an dem Informationsstand in Panik geraten. Das weitere Tierabwehrspray habe der Angeschuldigte gekauft, da ihm bewusst gewesen sei, dass die Polizei nach der Pfefferspraykartusche fragen würde. Da er diese jedoch weggeworfen hatte, habe er eine ähnliche Kartusche besorgt, die er nur habe ausprobieren wollen.

Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.

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