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Toter in Schwerin – Staatsanwaltschaft stellt Haftbefehl

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Schwerin – Bei dem 45-jährigen Schweriner, der in seiner Wohnung gefunden wurde  handelt es sich voraussichtlich um eine Straftat. Ein Obduktionsergebnis liegt bereits vor und ist laut Staatsanwaltschaft eindeutig.

An dem 45-jährigen sind Verletzungen festgestellt worden, die eindeutig auf Fremdverschulden hinweisen. („stumpfe Gewalt“)

Was war geschehen? In der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag hatte ein Trinkgelage stattgefunden. Zwei Männer im Alter von 24 und 31 Jahren, die mit dem 45-jährigen in der Wohnung waren, wurden jetzt verhört.

Laut Oberstaatsanwalt wurde die Polizei von dem 24-jährigen direkt zum Tatort gerufen. Nach ersten Ermittlungen sollen der 24-jährige und der 31-jährige im Schlafzimmer der Wohnung in der Hamburger Allee übernachtet haben.

Beide Männer bestreiten, etwas mit dem Tod des 45-jährigen zu tun zu haben. Allerdings laut Staatsanwaltschaft, hat sich der 31-jährige in Widersprüche verwickelt und ist auch schon polizeilich bekannt. Zusätzlich befindet sich der 31-jährige auf Bewährung draußen.

Gegen den 31-jährigen wurde jetzt Haftbefehl beantragt.

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