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Post­bank verlangt Extra-Gebühren für Papier-Aufträge

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Schwerin – Die Post­bank will von den meisten ihrer knapp fünf Millionen Giro­konto-Kunden ab April 0,99 Euro für jeden schriftlich einge­reichten Auftrag kassieren. Nur per Online- oder Telefon­banking erteilte Aufträge bleiben gebührenfrei. Ein aktuelles Bundes­gerichts­hof-Urteil (Az. XI ZR 174/13) zeigt: Das ist womöglich rechts­widrig. test.de sagt, wie Post­bank-Kunden auf die Gebühren­erhöhung reagieren sollten, und gibt Formulierungs­hilfen mit einem Musterbrief.

Teure Kunden im Visier

Es trifft vor allem ältere Kunden ohne Lust auf oder Zugang zu Telefon- oder Online-Banking: 0,99 Euro soll nach dem Willen der Post­bank-Manager von April an jede Buchung auf der Grund­lage eines schriftlich einge­reichten Auftrags kosten, zu der die Bank einen Beleg verarbeiten muss. Betroffen ist die ganz große Mehr­heit der knapp fünf Millionen Post­bank-Konto­kunden. Die Regelung soll für „Giro plus“-Konten gelten, für „Giro extra plus“-Konten bleiben Beleg­buchungen weiterhin kostenlos. test.de vermutet: Die Post­bank möchte Kunden loswerden, bei denen viele für die Bank aufwendige Beleg­buchungen anfallen. 0,99 Euro je Buchung führen bei Konten, die ausschließ­lich über schriftliche Aufträge geführt werden, schnell zu enorm hohen Gebühren.

Gebühren sind womöglich rechts­widrig

Die Rechts­experten der Stiftung Warentest haben Zweifel, ob die Post­bank-Gebühr recht­mäßig ist. Gerade hat der Bundes­gerichts­hof über die Klausel einer Volks­bank geur­teilt, wonach „pro Buchung“ zu zahlende Gebühren rechts­widrig sind. Direkt über­trag­bar ist das Urteil sicher nicht. Wolfgang Benedikt-Jansen, Rechts­anwalt der Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden, kommt in einer ersten Einschät­zung dennoch zum Ergebnis, dass auch die Post­bank-Klausel unwirk­sam sein dürfte. Nach dem Urteil steht aus seiner Sicht immerhin fest, dass derartige Regeln der vollen gericht­lichen Kontrolle unterliegen und bei Verbraucherben­achteiligung unwirk­sam sind. Völlig vermeiden können Kunden Beleg­buchungen nicht. Wer etwa von einer Versicherung einen Verrechnungs­scheck erhält, kriegt das Geld nur, wenn er ihn bei der Bank einreicht. Kosten­punkt bei Post­bank Giro plus künftig: 0,99 Euro. Die Schutz­gemeinschaft will die Post­bank abmahnen.

Chance zum Widerstand

Wer die neue Regelung entschieden ablehnt, muss wider­sprechen. Mutmaß­liche Folge: Die Post­bank wird ihm kündigen – vielleicht bietet die Bank ihm auch den Umstieg auf ein Konto mit Pauschal­gebühr an. So verfahren große Unternehmen regel­mäßig, wenn sie ihre Geschäfts­bedingungen umstellen. test.de empfiehlt ohnehin: Wer auf Dauer sein Konto mit hoher Zahl schriftlicher Anträge führen will oder muss, sollte das Konto wechseln. Darauf zu setzen, dass die Post­bank­gebühr sich als rechts­widrig erweisen wird und das Unternehmen sie erstatten muss, ist riskant.

Zahlung unter Vorbehalt

Zweite Option für Post­bank-Kunden, die ihr Konto trotz der neuen Gebühr behalten wollen: Sie wider­sprechen nicht, sagen der Bank aber: “Ich halte die Regelung wegen Verbraucherben­achteiligung für unwirk­sam und behalte mir vor, die Gebühren zurück­zufordern.“ Sollten die Gerichte dann die Regelung tatsäch­lich kippen, ist die Erstattung samt Zinsen in Höhe von 5 Prozent­punkten über dem Basiszins­satz fällig. Der Musterbrief hilft Ihnen, Ihren Vorbehalt geltend zu machen.

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