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Land stellt ca. 300.000 Euro für Schulleiter-Qualifizierung bereit

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Schwerin – Schulleiterinnen und Schulleiter in Mecklenburg-Vorpommern werden auf ihre Leitungsaufgaben umfassender vorbereitet. Das Institut für Qualitätsentwicklung hat die Qualifizierungsangebote für Führungskräfte in den Schulen neu geordnet. Die Fortbildungen gliedern sich in vier Phasen, von denen die ersten beiden für Schulleitungen verpflichtend sind. Die Veranstaltungen sind auf einen Zeitraum von drei Jahren (2014 bis 2016) angelegt. Für die Schulleiter-Qualifizierung stellt das Land knapp 300.000 Euro bereit. Das finanzielle Budget wurde im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2012 bis 2014) verdoppelt.

„Schulleiterinnen und Schulleiter haben eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Sie erteilen Unterricht, führen Elterngespräche, übernehmen Verwaltungsaufgaben und sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Schulbetriebes“, erläuterte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Mit der neuen Qualifizierung wollen wir Schulleiterinnen und Schulleiter in der täglichen Arbeit konsequent unterstützten. Außerdem läuft die Qualifizierung durch das Institut für Qualitätsentwicklung zielgerichteter ab als in früheren Jahren“, so Brodkorb.

Phase 1 der neuen Schulleiter-Qualifizierung richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die sich für eine Leitungsfunktion interessieren (Dauer: 4 Tage). In Phase 2 erhalten Lehrerinnen und Lehrer, die sich auf eine Leitungsstelle bewerben (Dauer: 12 Tage), wichtige Informationen über das spätere mögliche Aufgabenfeld. Phase 3 ist für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie ihre Stellvertretungen gedacht, die diese Aufgabe mindestens bis zu drei Jahre erfüllen (Dauer: 17 Tage). Phase 4 umfasst die berufsbegleitende Qualifizierung von Schulleiterinnen und Schulleitern (Dauer: 11 Tage).

Die neue Schulleiter-Qualifizierung ist eine Schlussfolgerung aus der repräsentativen Schulleiter-Befragung des Landes. An der Umfrage haben 250 der 530 Schulleitungen aller Schularten teilgenommen. Das sind 47 Prozent. Durchgeführt wurde die Umfrage im Herbst 2013 durch die Universität Rostock in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung. Die Ziele waren, die Herausforderungen der Schulleitungen in der täglichen Arbeit in Erfahrung zu bringen sowie ihre Bedürfnisse und Fortbildungswünsche zu ermitteln.

Aus der Befragung geht zudem hervor, dass sich der Großteil der Schulleiterinnen und Schulleiter in der Lage sieht, alle Aufgaben der Schulleitung erfolgreich zu bewältigen. Die Schulleitungen wünschen sich allerdings mehr Unterstützung in schulrechtlichen Fragestellungen. „Schulleitungen können seit diesem Schuljahr den Zugang zu einem neuen Schulrechtsportal erhalten, wenn sie an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen haben“, sagte Bildungsminister Brodkorb. „Das Portal ist jedoch kein Ersatz für die Beratung der Staatlichen Schulämter, sondern vermittelt schulrechtliche Grundlagen. Es geht darum, dass Schulleiterinnen und Schulleiter eine größere Sicherheit erhalten und bei schulrechtlichen Entscheidungen rechtssicher handeln können“, so der Minister.

Das Schulrechtsportal gliedert sich in zwei Bereiche: Zum einen finden die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie ihre Stellvertretungen dort schulrechtliche, deutschlandweit geltende Regelungen. Zum anderen sind dort Gesetzte, Erlasse und Verordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einsehbar, die von Belang sind. Das Institut für Qualitätsentwicklung bietet ein Web Based Training zum Thema Schulrecht an. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist das Schulrechtsportal bereits in Betrieb.

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