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Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehl gegen Drogenhändler

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin gestern Haftbefehl gegen einen 21jährigen Mann aus Wismar wegen des Verdachts des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.

Dem in der Türkei geborenen Beschuldigten wird vorgeworfen, im Sommer 2014 mindestens 2,97 Kilogramm Amphetamin, 70 Gramm Kokain sowie eine funktionsfähige Maschinenpistole und eine schussbereite Pistole in eine Wohnung in Wismar verbracht zu haben. Etwa zeitgleich soll er dort zwei bereits angeklagte Männer, gegen die derzeit die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Schwerin stattfindet, einquartiert und diese angewiesen haben, das Rauschgift portionsweise abzupacken und anschließend zu verkaufen. Die Betäubungsmittel wurden bei einer im August 2014 durchgeführten Durchsuchung der Wohnung aufgefunden.

Der Tatbestand des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitsichführen einer Schusswaffe sieht Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor.

Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.

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