Schwerin – Die Gebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasser- und der Niederschlagswasserbeseitigung bleiben konstant. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Gebührenbedarfskalkulation der Abwassergebühren, die der Eigenbetrieb der Landeshauptstadt vorgenommen hat. Der Eigenbetrieb Schweriner Abwasserentsorgung muss demnach lediglich die Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung, d.h. die Entsorgung der abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen, sowie die Gebühren für das Zählerwesen zum 1.1.2026 anpassen.
Durch das verhältnismäßig geringe Mengenaufkommen fallen in der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung die hohe Personal- und Logistikintensität besonders in Gewicht. Deshalb wirken sich gestiegene Transport- und Personalkosten in diesem Gebührensegment stärker aus.
Die Abwasserentsorgung in Schwerin bleibt im Städtevergleich kostengünstig, was insbesondere in der kontinuierlichen Anlagenerneuerung und -optimierung sowie der Eigenerzeugung von Energie begründet liegt.