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Arbeitskreis Mietspiegel legt qualifizierten Mietspiegel 2026/2027 vor

Mieten in Schwerin durchschnittlich um 9,1 Prozent gestiegen

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Schwerin – Der Arbeitskreis Mietspiegel hat am 18.12.2025 den neuen Mietspiegel für die Landeshauptstadt beschlossen. Dieser qualifizierte Mietspiegel ist ab 1. Januar 2026 für zwei Jahre wirksam und löst den Mietspiegel 2024/2025 ab.

Der Mietspiegel ist im BürgerBüro des Stadthauses in gedruckter Form gegen eine Schutzgebühr von 1,- € erhältlich. Der aktuelle und alle vorherigen Mietspiegel sind unter www.schwerin.de/gutachterausschuss zusammen mit einer ausführlichen Dokumentation zur Erstellung des Mietspiegels zu finden. Der Mieterbund (www.mieterbund-schwerin.de) und der Verein Haus & Grund Schwerin e.V. (www.haus-und-grund-mv.de) bieten weitergehende Informationen und Beratungen an.

„Der Schweriner Mietspiegel 2026/2027 bildet den Schweriner Wohnungsmarkt transparent ab und weist die ortsüblichen Vergleichsmieten nachvollziehbar aus. Als Instrument zur Vermeidung von Mietstreitigkeiten hat er sich bestens bewährt,“ waren sich alle Mitglieder des Arbeitskreises Mietspiegel bei der Beschlussfassung einig.

Für den Mietspiegel 2026/2027 standen im untersuchten Zeitraum vom 01.09.2019 bis 31.08.2025 Daten von 25.331 Mietwohnungen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um 13.275 Erhöhungen von Bestandsmieten in den letzten sechs Jahren und 12.056 Neuvereinbarungen von Mieten in den letzten zwei Jahren. Mit dieser Datenlage besteht für den aktuellen Mietspiegel ein ausgewogenes Verhältnis von Bestands- und Neuvermietungsmieten. Diese Stichprobe liefert sichere Angaben zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

„Die frei vereinbarten Mieten sind im gesamten Stadtgebiet gegenüber dem Mietspiegel 2024/2025 im Durchschnitt um 9,1 Prozent gestiegen“, berichtet der Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Ulrich Frisch bei der Vorstellung des Mietspiegels.

Die Art, Größe, Ausstattung und Lage einer Wohnung einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit sind weiterhin wichtige Faktoren für die Miethöhe. Die Wohnungsmieten in Schwerin schwanken im Mittelwert je nach Ausstattung, Baualtersklasse und Wohnungsgröße zwischen 4,95 und 11,65 €/m² Wohnfläche.

Im Mietspiegel konnten auf Grund der sehr guten Datenlage 62 von insgesamt 65 Feldern belegt werden. Nur acht Tabellenfelder mit einer Anzahl unter 30 Datensätzen erfüllen nicht die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel.

Der höchste Wert mit 11,65 €/m² findet sich im Mietspiegelfeld „Baualtersklasse 4 F Altbau Modernisierung ab 2005 mit über 19 Ausstattungspunkten“. Der niedrigste Wert ist mit 4,95 €/m² im Feld „Baualtersklasse 3 Wohnungsbau, Baujahr 1957 bis 1991 nicht modernisiert“ mit einer Wohnungsgröße über 100 m² ausgewiesen.

Die gravierendsten Veränderungen gab es bei der Baualtersklasse 2A voll modernisiert. Durch grundhafte Sanierung und Umbau in einem Quartier im Stadtteil Großer Dreesch standen dem Arbeitskreis hier zahlreiche Neuvermietungsmieten zur Verfügung. Bei der Wohnungsgröße bis 40 m² stieg die ortsübliche Vergleichsmiete um 1,35 €/m² und im Feld bis 100 m² sogar um 1,50 €/m².

Der Mietspiegel 2026/2027 weist folgende Zu- und Abschläge aus:

Für Baualtersklassen nach Stadtteilen ergab sich beispielsweise für den Stadtteil Feldstadt ein Zuschlag in Höhe von 0,15 €/m² und für den Stadtteil Weststadt ein Zuschlag von 0,30 €/m² bei der Baualtersklasse 2B.

Für das Vorhandensein eines Balkons bzw. einer Terrasse ist nach Auswertung des Datenmaterials ein Zuschlag in Höhe von 0,50 €/m² in den Baualtersklassen 1B und 4A-F anzusetzen.

Die Auswertung hat einen Zuschlag für die Sonderwohnform Apartments (bis 30 m² Wohnfläche) in den Baualtersklassen 2 B (= 0,25 €/m²) und 3 (= 0,45 €/m²) ergeben. Bei den anderen Baualtersklassen ist die Datenmenge zu gering, um eine belastbare Aussage treffen zu können.

Mit einer Begründung zum mietpreisbildenen Einfluss können im Mietspiegel nicht durch Zu- und Abschläge berücksichtigte Besonderheiten bei einem konkreten Mietobjekt durch ein Abweichen innerhalb der in Tabelle 2 ausgewiesenen Spanne gewertet werden.

Neuerungen im Mietspiegel 2026/2027
In diesem Jahr wurden erstmals durch eine Briefaktion alle Haus- und Wohnungseigentümer in der Schweriner Innenstadt angeschrieben. Durch einen guten Rücklauf standen für die Baualtersklassen 1 (Neubau) und 4 (Altbau) bedeutend mehr Mietdaten als in den Vorjahren zur Auswertung zur Verfügung.

Die Baualtersklasse 1 A konnte auf Grund der vorliegenden Datenmenge in diesem Mietspiegel erstmals in die Kategorien „bis 19 Ausstattungspunkte“ und „über 19 Ausstattungspunkte“ unterteilt werden. Trotz dieser Differenzierung konnten bis auf zwei Felder alle Mietspiegelfelder in dieser Baualtersklasse belegt werden. Wie im vorherigen Mietspiegel liegen diese in der Wohnungsgröße bis 40 m².

Dem Arbeitskreis Mietspiegel gehören neben Vertretern der Landeshauptstadt und des Gutachterausschusses für Grundstückswerte mit seiner Geschäftsstelle, der Mieterbund Schwerin und Umgebung e. V. als Vertretung der Mieterinteressen, der Verein Haus & Grund Schwerin als Interessenvertretung der Vermieter sowie die beiden großen Schweriner Wohnungsunternehmen und der Verband der norddeutschen Wohnungsunternehmen an.

Typische Anwendungsbeispiele
→ Auf der Seite 3 des Mietspiegels finden sich wieder die praktischen Hinweise zur richtigen Anwendung des Mietspiegels. Im Folgenden hierzu einige Beispiele:

In der Werdervorstadt entstanden in den letzten Jahren eine große Anzahl von Neubauwohnungen. Bei neu errichteten Wohnungen der Baualtersklasse 1 A,  bis 19 Ausstattungspunkte und bis 80 m² liegt der Tabellenwert bei 10,20 €/m² (Spanne 9,00-11,01 €/m²) und bei großen Wohnungen über 100 m² mit über 19 Ausstattungspunkten bei 10,95 €/m² (Spanne 9,65-12,38 €/m²). Diese Mieten verstehen sich ohne bzw. einschließlich Stellplatz, mit Balkon/Terrasse und mehrheitlich mit einem Aufzug. Für die Baualtersklasse in diesem Stadtteil ergibt sich ein Zuschlag von 0,40 €/m². Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich damit zu 10,60 €/m² bzw. 11,35 €/m².

→ Im Stadtteil Krebsförden sind in den 90-iger Jahren in den Straßen Zum Schulacker, Ellerried und Eckdrift sehr viele Wohnungen entstanden. Bei einer Ausstattung bis 15 Punkte in der Baualtersklasse 1 B und einer Wohnung bis 80 m² liegt die Miete hier bei 6,15 €/m² zuzüglich eines Zuschlages von 0,50 €/m² für das Vorhandensein eines Balkons.

→ Im Stadtteil Mueßer Holz ist neben vielen modernisierten auch eine größere Anzahl nicht modernisierte Wohnungen zu finden. In der Baualtersklasse 3 bis 60 m² liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für diesen Stadtteil bei 5,15 €/m². Für die Baualtersklasse in diesem Stadtteil ergibt sich ein Zuschlag von 0,20 €/m² und damit die ortsübliche Vergleichsmiete zu 5,35 €/m².

→ Nach Wohnungen im Stadtteil Schelfstadt herrscht eine große Nachfrage. Wer hier eine Wohnung bis 80 m² mit einer Ausstattung zwischen 16 und 19 Punkten und einem Balkon mieten möchte, die um 2010 saniert wurde, liegt im Mietspiegel bei einem Tabellenwert (Baualtersklasse 4 E) von 7,80 €/m². Hinzu kommt noch der Zuschlag von 0,50 €/m² für den Balkon und ein weiterer in Höhe von 0,30 €/m² für die Baualtersklasse in diesem Stadtteil. Somit beträgt die ortsübliche Vergleichsmiete 8,60 €/m² Wohnfläche.

Der Schweriner Mietspiegel erscheint zum 15. Mal, zum sechsten Mal als qualifizierter Mietspiegel. Die traditionell gute Beteiligung der Schweriner Mieter und Vermieter haben den Mietspiegel in den letzten 28 Jahren zu einem Qualitätsprodukt werden lassen. Für Kristian Meier-Hedrich Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Schwerin bildet „der Mietspiegel damit die Grundlage und den Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung unseres Wohnungsbestandes und das Fundament für zukünftige Investitionen.“ Frank Gehrke, Abteilungsleiter bei der Schweriner Wohnungsgenossenschaft eG schließt sich dieser Einschätzung mit der Feststellung an, dass der qualifizierte Mietspiegel hilft, wirtschaftlich notwendige Mietanpassungen transparent und nachvollziehbar zu gestalten. „Er schafft eine verlässliche Grundlage, um moderate Erhöhungen sachlich zu begründen und für unsere Mitglieder verständlich zu machen.“

Auch zukünftig hofft der Arbeitskreis Mietspiegel auf eine hohe Bereitschaft von Mietern und Vermietern, Daten zur Erstellung des Mietspiegels bereitzustellen. Wenn sich in dem Zeitraum 09/2021 bis 08/2027 die Netto-Kaltmiete verändert hat oder durch eine Neuvermietung erstmalig eine Netto-Kaltmiete vereinbart wird, werden diese Mietangaben für den kommenden Mietspiegel 2028/2029 benötigt. Unter www.schwerin.de/gutachterausschuss steht dafür ein Fragebogen zum Download zur Verfügung.

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