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Fahrradfahrerin bei „dooring“-Unfall verletzt

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Schwerin (ots) – Am Donnerstag wurde in Schwerin eine Radfahrerin bei einem „dooring“-Unfall verletzt:

Die 55-jährige befuhr gegen 12.45 Uhr die Schloßbrücke und wurde hier nach ersten Erkenntnissen von der Wagentür eines 29-jährigen Lieferanten erfasst, als dieser aus seinem abgestellten Wagen aussteigen wollte. Die Radfahrerin aus Schwerin stürzte in der Folge und verletzte sich am Arm, so dass sie ins Klinikum gebracht werden musste. Das Kriminalkommissariat führt die weiteren Ermittlungen zur Unfallursache.

Es handelt sich bei beiden Unfallbeteiligten um deutsche Staatsangehörige.

Die Polizei spricht bei Verkehrsunfällen solcher Art um sogenannte „dooring“-Unfälle:

Der Begriff „dooring“ leitet sich vom englischen Begriff „door“ (zu dt. „Tür“) ab und bezieht sich auf die Türen parkender Fahrzeuge. Er beschreibt einen Unfall im Straßenverkehr, bei dem ein Zweiradfahrer mit einer geöffneten Fahrzeugtür zusammenprallt. Das kommt insbesondere im innerstädtischen Verkehrsbereich vor, wenn Fahrzeugführer am Straßenrand parken und dann unachtsam die Türen öffnen, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten. Die gleiche Gefahr besteht bei anderen Insassen, die unachtsam Fahrzeugtüren öffnen.

Zur Verhinderung dieser Gefahrenquelle weist die Polizei auf den sogenannten „Holländergriff“ hin:

Mit dieser Methode könnten viele „dooring“-Unfälle vermieden werden. Der „Holländergriff“ wird beim Öffnen der Fahrertür angewandt. Demnach öffnet man die Fahrertür nicht wie gewöhnlich mit der linken Hand, sondern mit der rechten Hand. Der Autofahrer dreht hierdurch automatisch seinen Oberkörper und wirft somit fast automatisch einen Blick über die linke Schulter nach hinten.

Das Gleiche ist auch für alle anderen Fahrzeugtüren analog anwendbar. Der Griff wird „Holländergriff“ genannt, weil er in den fahrradbegeisterten Niederlanden bereits seit längerer Zeit in der Fahrschule gelehrt wird. Aber auch in deutschen Fahrschulen wird diese gute und einfache Methode zur Unfallvermeidung bereits gelehrt.

QuellePOL-SN
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