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Gericht bestätigt Verwaltungsentscheidung gegenüber Scotsman Pub

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Schwerin – Eine Genehmigung hat nicht vorgelegen, deshalb wurde The Scotsman Inhaberin Marion Steinmüller die Durchführung von Konzertveranstaltung untersagt. Wirt und Stadtvertreter Heiko Steinmüller hatte öffentlich Kritik am Vorgehen der Stadtverwaltung geäußert. Es folgte ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Schwerin gegen das Veranstaltungsverbot.

Das Gericht bestätigte das Verwaltungshandeln. Per Beschluss wurde der Eilantrag am vergangenen Freitag (1.9.) abgelehnt. Der Auffassung der Stadt, dass die Zulässigkeit von Veranstaltungen im Scotsman erst baurechtlich geprüft und genehmigt werden muss, wurde damit Recht gegeben.

Für Marion und Heiko Steinmüller heißt es nun, wenn im Scotsman Pub zukünftig Konzerte stattfinden sollen, müssen bei der Stadt weitere Bauantragsunterlagen eingereicht werden.

„Wir stehen mit Heiko Steinmüller im Gespräch. Vorerst können die geplanten Veranstaltungen im Dr. K stattfinden. Damit ist für den Moment eine gute Lösung gefunden worden. Sobald die Antragsunterlagen eingegangen sind werden wir prüfen, ob es möglich ist, Veranstaltungen im Scotsman nachträglich zu genehmigen“, so Baudezernent Bernd Nottebaum.

Im Scotman Pub hatten in der Vergangenheit Musikveranstaltungen stattgefunden, die von der bestehenden Baugenehmigung nicht umfasst sind. Formell waren die Veranstaltungen also illegal und mussten von der Stadt untersagt werden.

Der Beschluss vom Verwaltungsgericht bestätigte zwar die Auffassung der Stadt ist aber noch nicht rechtkräftig. Der Antragssteller kann dagegen innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

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