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Kostenloser Schülerverkehr: Ab der 5. Klasse gilt der Schülerausweis als Nachweis

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Schwerin – Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 können mit dem beginnenden Schuljahr 2023/2024 erstmals die Busse und Bahnen des Nahverkehrs Schwerin kostenfrei nutzen. Sie müssen keinen Sonderfahrausweis beantragen. Diese Regelung gilt bis einschließlich der 13. Klasse der allgemeinbildenden Schulen sowie des berufsvorbereitenden Jahres (BVJ) und des Fachgymnasiums an den Beruflichen Schulen.

„Die kostenfreie Nutzung des Nahverkehrs in Schwerin, ist für die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 ganz einfach. Als Nachweis bei Fahrscheinkontrollen dient lediglich der Schülerausweis. Die aktuelle Klassenstufe muss aber zwingend eingetragen sein“, erklärt Schuldezernentin Martina Trauth.
Die Kostenfreiheit gilt für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz Schwerin an 365 Tagen im Jahr, nicht nur für den Schulweg, sondern auch für Freizeitaktivitäten.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 4 gilt jedoch weiterhin: Eltern müssen das kostenlose Schülerticket bei der Stadt beantragen. Etwa 400 Anträge sind beim zuständigen Fachdient bereits eingegangen.

Wer das Schülerticket zum Schulbeginn benötigt sollte sich jetzt beeilen, denn die Antragsfrist für das neue Schuljahr 2023/2024 ist bereits abgelaufen. Der Fachdienst Bildung und Sport bittet daher die Eltern um schnelle Beantragung. Die fristgerechte Bearbeitung zum Schuljahresbeginn kann jetzt nicht mehr in jedem Fall sichergestellt werden. Die Fahrkosten können dann auch nicht rückwirkend erstattet werden.
Schnell und unkompliziert geht die Antragstellung über das Onlineformular auf dem Stadtportal. Es ist unter www.schwerin.de/schuelerbefoerderung zu finden. Anspruch auf die kostenlose Beförderung haben Grundschüler, deren Schulweg weiter als zwei Kilometer ist.

Das Schülerticket kann wieder wie gewohnt am Schalter oder an den Fahrkartenautomaten des Schweriner Nahverkehrs für 10 Euro zu einer vollwertigen Monatskarte aufgewertet werden. Mit dem zusätzlichen Azubi-Freizeit-Ticket können Schülerinnen und Schüler Busse und Bahnen des Nahverkehrs außerhalb des Schulweges auch an den Wochenenden und in den Ferien nutzen. Gültig ist das Upgrade-Ticket in Verbindung mit dem von der Landeshauptstadt erstellten Sonderfahrausweis und dem Schülerausweis.

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