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Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Antragstellung ab sofort online möglich

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Schwerin – Ab sofort besteht die Möglichkeit, Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beim Fachdienst Jugend der Landeshauptstadt Schwerin online im Serviceportal der Stadt unter https://serviceportal.schwerin.de zu stellen.

Die Landeshauptstadt Schwerin ist damit die erste Kommune in Mecklenburg-Vorpommern, die diesen Onlinedienst als Pilotkommune im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes anbietet.

„Der Online-Antrag ersetzt das Antragsgespräch im Stadthaus“, sagt die für Unterhaltsvorschuss zuständige Fachgruppenleiterin Juliane Rickert. „Ein extra Termin muss somit nicht mehr vereinbart werden. Bequem von zu Hause aus kann der Antrag in aller Ruhe rund um die Uhr gestellt werden.“

Einen Hinweis hat Juliane Rickert aber doch noch: „Der Antrag bedarf einer Original-Unterschrift des Antragstellenden. Sofern der Antrag nicht mit der Onlinefunktion des Personalausweises gestellt wird, muss unbedingt das Unterschriftsblatt, auf das auch während des Antragsprozesses hingewiesen wird, heruntergeladen, unterzeichnet und per Post dem Fachdienst Jugend, Unterhaltsvorschuss, Am Packhof 2 – 6, 19053 Schwerin zugesandt oder im Stadthaus abgegeben werden.“

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