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Schuljahr 2022/2023 Anmeldungen für zukünftige Erstklässler bis 18. November möglich

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Schwerin – Anmeldungen für zukünftige Erstklässler bis 18. November möglich.

Zukünftige Erstklässler für das Schuljahr 2022/2023 können noch bis zum 18. November im BürgerBüro des Stadthauses zu den Servicezeiten ohne Termin angemeldet werden.

Montag                       8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag                     8:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                 8:00 bis 18:00 Uhr

Bei einem gemeinsamen Sorgerecht ist es notwendig, dass beide Personenberechtigten bei der Schulanmeldung im BürgerBüro anwesend sind. Sollte ein Personenberechtigter verhindert sein, muss bei der Anmeldung eine Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung (mindestens aus dem Jahr 2021) mitzubringen.  

Weiterhin werden für die Schulanmeldung
• die Geburtsurkunde des Kindes im Original und
• ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des/der anmeldenden Personenberechtigten

benötigt.

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