Schwerin – Zwei Fälle von mutmaßlicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch Seniorinnen beschäftigten die Polizei am Dienstag in der Landeshauptstadt. In beiden Situationen wurden die Führerscheine der betroffenen Fahrerinnen beschlagnahmt; gegen beide Frauen laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs.
Erster Vorfall gegen 11.30 Uhr in der Lübecker Straße (nahe Robert-Beltz-Straße): Eine 85-jährige Schwerinerin verlor beim Einparken die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Das Fahrzeug kollidierte zunächst mit einem geparkten Auto, fuhr über den Gehweg und stieß schließlich gegen eine Hauswand. Personen kamen nicht zu Schaden, sowohl die 85-Jährige als auch ihr Ehemann blieben unverletzt. Der geschätzte Sachschaden beläuft sich auf rund 25.000 Euro am Fahrzeug und weitere 25.000 Euro an der Hausfassade. Der Pkw musste abgeschleppt werden. Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein der Seniorin, um die Fahrtauglichkeit zu prüfen.
Zweiter Vorfall Stunden später: Ein Hinweisgeber informierte die Polizei über eine mutmaßliche Gefährdung durch eine weitere Seniorin. Im Bereich Knaudtstraße, Güstrower Straße, Möwenburgstraße bis Hafenstraße soll die Fahrerin eines roten Mercedes mehrfach auf die Gegenfahrbahn geraten und eine rote Ampel missachtet haben. Mehrere entgegenkommende Verkehrsteilnehmer mussten stark abbremsen oder ausweichen, um eine Kollision zu verhindern. Dank kontinuierlicher Standortmeldungen des Hinweisgebers konnten Polizeibeamte die 80-jährige Fahrzeugführerin kontrollieren. Am Fahrzeug wurden Beschädigungen festgestellt, die darauf hindeuten, dass der Wagen während der Fahrt mindestens einen Bordstein touchiert hatte.
Hinweis an Zeugen: Verkehrsteilnehmer, die durch das Fahrverhalten der roten Mercedes-Fahrerin gefährdet wurden oder Beobachtungen zum Vorfall gemacht haben, werden gebeten, sich beim Polizeihauptrevier Schwerin unter der Telefonnummer 0385 5180-2224, über die Onlinewache oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
Beide Einsätze vor Ort wurden genutzt, um die Fahrtauglichkeit der Seniorinnen zu prüfen. Die Ergebnisse erhärteten den Verdacht, dass die körperliche Verfassung der beiden Fahrerinnen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuließ. Die Führerscheine wurden beschlagnahmt und weitere Fahrten untersagt. Gegen beide Fahrzeugführerinnen laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs; die weiteren Ermittlungen dauern an.