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Mecklenburg-Vorpommern muss sich künftig auf mehr berufliche Betreuungen einstellen

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Mecklenburg Vorpommern – "Mit dem demografischen Wandel werden Familien immer kleiner. Dadurch nimmt auch die Zahl der Angehörigen, die pflegebedürftige Familienmitglieder rechtlich betreuen könnten, leider immer weiter ab. Darum werden hier Fachkräfte bedeutender. Der Anteil der professionellen Erstbetreuungen stieg in Mecklenburg-Vorpommern in nur zehn Jahren von 29 Prozent im Jahr 2002 auf 39 Prozent im Jahr 2011", sagte Justizministerin Uta-Maria Kuder.

"Auch die Anzahl aller Erstbestellungen stieg leicht. Im Jahr 2010 waren es 5.660, ein Jahr später 5.746 Bestellungen eines Erstbetreuers. Noch sind ungefähr sechs von zehn der Erstbetreuer ehrenamtlich, meist sind es Angehörige. Ihr Einsatz ist gar nicht hoch genug zu würdigen. Vor allem freut es mich, dass sich viele Familien für ihre Angehörigen informieren, auch zu Vorsorgevollmachten. Neben den Betreuungsgerichten, den Anwälten und Notaren leisten auch die kommunalen Betreuungsbehörden und –vereine einen wichtigen Beitrag", so die Ministerin in Rostock.

"Ich wünsche den 200 Teilnehmern des Betreuungstages gute Gespräche und wichtige Erkenntnisse zum Wohle der Betroffenen. Ich begrüße ausdrücklich den in dieser Woche vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Funktion der Betreuungsbehörden stärken soll. Die geplante Pflicht zur Anhörung und ein qualifizierter Bericht zur Erstbestellung kommen den Betroffenen gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern zugute. Unser Land hatte mit 20,7 Betreuten auf 1.000 Einwohner im Jahr 2010 die bundesweit höchste Dichte an Betreuungsverfahren. Die aufgewendete Summe für die Verfahren stieg in den Jahren 2009 bis 2012 von 21 Mio. auf über 24 Mio. Euro jährlich", so Justizministerin Kuder.

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