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"Neue Gerichtsstruktur sichert Qualität der Rechtspflege"

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Mecklenburg-Vorpommern – In ihrer Einbringungsrede zum Gesetzentwurf für eine ‎neue Gerichtsstruktur sagte Justizministerin Uta-Maria ‎Kuder im Landtag: "16 Standorte gesetzlich verankert"‎.

"Wir haben viel diskutiert. Ein Jahr lang wurden Argumente ausgetauscht ehe der Gesetzentwurf heute in den Landtag eingebracht worden ist. Das ist gelebte Demokratie", so Justizministerin Kuder.

"Ziel der Gerichtsstrukturreform ist es, dass die Justiz auch künftig handlungsfähig bleibt und die Qualität von heute halten kann. Die 21 Amtsgerichte werden ihre Arbeit an 16 Standorten konzentrieren. Zu kleine eigenständige Amtsgerichte können sich aufgrund ihrer Größe zudem nicht spezialisieren", so die Ministerin.

"Sechs Zweigstellen werden gesetzlich verankert. Wer dennoch behauptet, dass eine Zweigstelle schnell aufgelöst werden könne, handelt grob fahrlässig. Gesetze werden nicht nach Lust und Laune verändert. Darüber hinaus werden die Zweigstellen in Anklam, Bergen, Demmin, Grevesmühlen, Neustrelitz und Parchim die Bürgernähe für die Bereiche der Justiz absichern, die einen stärkeren Kontakt der Bürger erfordern", so Justizministerin Kuder.

"Es gibt in Zukunft 16 Orte mit amtsgerichtlicher Tätigkeit, aber weiterhin nur vier Sozialgerichte im Land. Kläger an den Sozialgerichten zählen finanziell oft zu den Ärmeren, haben aber stets ihren Anspruch auf Sozialleistungen, Rente oder Hartz IV trotz der Wege geltend machen können. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf gewährleistet, dass jeder das für ihn zuständige Amtsgericht innerhalb angemessener Zeit erreichen kann. Wir müssen heute die Weichen für morgen stellen. Der demographische Wandel lässt sich kaum aufhalten. Darum können wir nicht alles so lassen, wie es ist", so die Ministerin im Landtag.

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