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Fünf wichtige Gesetzesvorhaben durch den Bundesrat bestätigt

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Berlin – Fünf  wichtige Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden heute durch die Länderkammer
beschlossen und können damit in Kraft treten. Nachfolgend ein Überblick:

Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Mit der Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches werden staatliche Behörden in Zukunft noch schneller und wirksamer auf mögliche Lebensmittelkrisen reagieren können. Als eine Konsequenz aus dem EHEC-Geschehen 2011 wird die Informationsübermittlung der zuständigen Behörden der Lebensmittelüberwachung an die zuständigen Gesundheitsbehörden mit der Änderung des LFGB auf eine sichere gesetzliche Grundlage gestellt. Desweiteren wurde eine Regelung in das Gesetz aufgenommen, wonach die Behörden die Verbraucher über das bisher geltende Recht hinaus bei Fällen von erwiesener erheblicher Täuschung wie etwa im Pferdefleisch-Skandal durch falsch etikettierte Fertiggerichte informieren sollen. Darüber hinaus sieht die Novellierung die Verpflichtung zur Absicherung des Haftungsrisikos  für Futtermittelunternehmer vor. Diese werden dazu verpflichtet, eine Versicherung zur Deckung von Schäden abzuschließen, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.

Tiergesundheitsgesetz

Mit dem Gesetz zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung (Tiergesundheitsgesetz) wird das bisher geltende Tierseuchengesetz grundlegend überarbeitet. Das neue Tiergesundheitsgesetz setzt auf Prävention: Es enthält eine Reihe von neuen Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, zur besseren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. So wird zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Das sind neben den Tierhaltern und Tierärzten künftig zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige. Zudem wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, neben der Bekämpfung von Tierseuchen auch vorbeugend tätig zu werden, um die Tiergesundheit zu erhalten und zu fördern, zum Beispiel durch eigenbetriebliche Kontrollen oder verpflichtende hygienische Maßnahmen. Eine weitere neue Rechtsgrundlage ermöglicht künftig ein Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren: Durch die Untersuchung repräsentativer Proben können damit Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden. Außerdem können die zuständigen Behörden künftig Schutzgebiete einrichten. Das sind Gebiete, die überwiegend frei sind von bestimmten Tierseuchen und in die insoweit Tiere nur mit nachgewiesenem entsprechenden Gesundheitsstatus gebracht werden können.

Holzhandelssicherungsgesetz

Die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz ist seit März 2013 EU-weit verboten. Mit der aktuellen Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes werden die Kontrollbefugnisse der zuständigen Behörden und die Voraussetzungen für die Beschlagnahmung von Holz geregelt. Dem Gesetz unterliegt alles Holz aus allen Ländern, auch heimisches. Alle Marktteilnehmer, die in der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, müssen bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten.

Novelle des Bundesjagdgesetzes

Mit der Novellierung jagdrechtlicher Vorschriften setzt die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 um. In dem Urteil wurde festgestellt, dass einzelne Vorschriften des Bundesjagdgesetzes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Dies betrifft die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften und die damit verbundene Pflicht des Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden. Zukünftig können Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass auf den Eigentumsflächen ein befriedeter Bezirk eingerichtet wird. Auf diesen Flächen herrscht dann Jagdruhe. Außerdem regelt der Entwurf Wildfolge, Aneignungsrecht und Wildschadensausgleich für die befriedeten Flächen.

Regelung über Haftungsfragen in Bezug auf die biologische Sicherheit

In Artikel 27 des „Protokolls von Cartagena“ über die biologische Sicherheit haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, völkerrechtliche Regeln und Verfahren im Bereich der Haftung und Wiedergutmachung für Schäden zu erarbeiten, die durch die grenzüberschreitende Verbringung lebender veränderter Organismen entstanden sind. Das heute beschlossene Gesetz setzt das Zusatzprotokoll von Nagoya (Kuala Lumpur) um. Es enthält Regelungen zur Haftung und Wiedergutmachung für solche Schäden. Ebenso enthält das Zusatzprotokoll Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung.

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