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Verstoß gegen das Kontaktverbot und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

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Wismar (ots) – Einer Streife des Polizeihauptreviers Wismar fiel gestern im Bereich Wismar-Wendorf eine fünfköpfige Gruppe auf, da sie offensichtlich gegen das geltende Kontaktverbot verstieß. Während der Sachverhaltsaufnahme verweigerte ein 42-jähriger Tatverdächtiger jegliche Mitwirkung und bedrohte die eingesetzten Beamten mit einem Messer. Erst unter Vorhaltung der Dienstwaffe konnte der Angriff beendet werden.

Der Vorfall ereignete sich gegen 14.30 Uhr in der Nähe eines Supermarktes in der Rudolf-Breitscheid-Straße. Nach bisherigen Erkenntnissen stellten Beamte des Polizeihauptreviers Wismar in diesem Bereich eine Gruppe fest, die gegen die aktuell geltende SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung verstießen. Demnach ist es untersagt, sich in Gruppen von mehr als zwei Personen aufzuhalten.

Gegen die betroffenen Personen wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige aufgenommen.

Einzig der 42-jährige Beschuldigte widersetzte sich der Maßnahme und bedrohte die Beamten mit einem Messer. Auch nach mehrfacher Aufforderung, dieses fallen zu lassen, ließ er sich nicht davon abbringen und gestikulierte damit in Richtung der Beamten. Da er sich trotz Androhung der Beamten, alternative Einsatzmittel anzuwenden, auf diese zubewegte, richteten diese eine Dienstwaffe auf ihn. Erst dann ließ der Beschuldigte das Messer fallen. Der Beschuldigte wurde für eine Blutprobenentnahme ins Polizeihauptrevier Wismar gebracht.

Ein Vortest ergab einen Atemalkoholwert von 2,83 Promille.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte entlassen und ein Platzverweis für den Geschehensort ausgesprochen.

Gegen ihn laufen unter anderem Ermittlungen wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Alle am Sachverhalt Beteiligten sind deutscher Staatsangehörigkeit.

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