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Katzenelend in Mecklenburg Vorpommern

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Schwerin – Viel zu oft hören Tierschützer von den Ordnungsämtern, dass es keine Katzenprobleme gibt. Dabei sind gerade im Juni und Juli die Tierheime voll mit kleinen Katzenbabies. Alle Tierschutzvereine haben in der Vergangenheit regelmäßig freilebende Katzen kastriert, aber es ist ein Faß ohne Boden.

Mit diesem Wissen führten im vergangenen Jahr Kerstin Lenz und Margret Kuhlmann, Vorstandsmitglieder des Deutschen Tierschutzbund M-V ein  Gespräch mit dem Ministerpräsidenten Erwin Sellering. Die Forderung der beiden Vorstandsmitglieder waren 50.000,00 € für Katzenkastrationen vom Land bereitzustellen.

Eingestellt in den Haushalt wurden 20.000,00 € für 2016 und 20.000,00€ für 2017.

„Ein Tropfen auf den heißen Stein“, kritisiert Margret Kuhlmann, stellvertretende Landesvorsitzende des Deutschen Tierschutzbund M-V die Summe. Die Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache, als die Ordnungsämter meinen.

Seit Ende März 2016 bis jetzt wurden 399 Katzen und Kater kastriert. Für 311 Katzen liegen bereits jetzt Anträgen  für den kommenden Herbst vor, die leider aus Geldmangel nicht mehr alle bewilligt werden können.

Der Deutsche Tierschutzbund  beteiligt sich finanziell mit der gleichen Summe wie das Land an den Kastrationskosten, so Kuhlmann.

Ein großes Problem ist auch, das viele freilebende Katzen hochgradig abgemagert und krank sind. „Schlecht verheilte Kampfverletzungen, Katzenschnupfen und auch Katzenaids lassen in vielen Fällen die Tiere  langsam dahinsiechen,“ so Kuhlmann. „Für die ehrenamtlichen Tierschützer, die vor Ort Fallen aufstellen, ein Bild des Grauens.

Oft hilft da nur noch die Tiere von ihren Qualen zu erlösen.“

Durch die geführte Statistik haben sich bereits jetzt Schwerpunkte der Katzenpopulation ergeben. So musste festgestellt werden, dass ganz besonders Gartenanlagen und landwirtschaftliche Betriebe Katzen zwar sporadisch füttern, sich aber um die Gesundheit und die Vermehrung nicht gekümmert wird.

Darum arbeiten wir eng mit den Landkreisen zusammen um Schwerpunktgebiete ausweisen zu können. Die Landkreise sind dann befugt die überfälligen Katzenkastrationsverordnungen ins Leben zu rufen.

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