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Staatsanwaltschaft Schwerin sichert Vermögen für AWO-Kreisverband

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt gegen einen 70-jährigen früheren Geschäftsführer (Dr. Peter O.) zweier Gesellschaften des Kreisverbandes Müritz der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue in drei besonders schweren Fällen. Dem 76-jährigen ehemaligen Vorsitzenden des Vorstandes des Kreisverbandes (Götz-Peter L.) wird Beihilfe dazu vorgeworfen.

Sie sind verdächtig, unter Missachtung der Vereinssatzung des Kreisverbandes Verträge zu Lasten der Gesellschaften der AWO geschlossen zu haben, nach denen der frühere Geschäftsführer unangemessen hohe Vergütungen nebst Tantiemen und Vorsorgeinvestitionen für dessen Altersversorgung erhielt. Insgesamt soll er in einem Zeitraum von 2005 bis 2016 Geldbeträge sowie Ansprüche gegen Dritte in Höhe von 1.223.558,26 Euro erlangt haben.

Es besteht ferner der Verdacht, dass der ehemalige Geschäftsführer den früheren Vorsitzenden des Vorstandes des Kreisverbandes zur Kompensation für dessen Zustimmung zur regelwidrigen finanziellen Vergütung, ebenfalls unter Umgehung tarifvertraglicher und satzungsrechtlicher Vorgaben, in einer von ihm vertretenen AWO-Gesellschaft als Diplom-Psychologe angestellt hat. Dabei war nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht geplant, dass dieser substanzielle Tätigkeiten entfalten sollte. So hat er in einem Zeitraum vom 1.9.2006 bis 31.12.2015 insgesamt 675.242,54 Euro erhalten, obwohl er nach den durchgeführten Ermittlungen nur unwesentlich für die Gesellschaft tätig geworden war.

Zur Sicherung der staatlichen Ansprüche auf Einziehung des Wertes der Taterträge und der Ansprüche der Geschädigten hat die Staatsanwaltschaft Schwerin beim Amtsgericht Schwerin gegen die Beschuldigten Vermögensarreste in Höhe der vorgenannten Beträge erwirkt, die am 11.04.2019 durch die Staatsanwaltschaft Schwerin und Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg durch Pfändung von beweglichen Sachen und Forderungen vollzogen worden sind.

Da die Beschuldigten nach dem Ergebnis der Ermittlungen im Verdacht stehen, Vermögen im Wert von 163.286,67 Euro (Götz-Peter L.) bzw. 23.000,00 Euro (Dr. Peter O.) an ihre Ehefrauen sowie 10.000,00 Euro an eine Tochter (Dr. Peter O.), die jeweils nicht Beschuldigte sind, „verschoben“ zu haben, hat das Amtsgericht Schwerin auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch in deren Vermögen entsprechende Arreste angeordnet.

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