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Kurzarbeitergeld – Hilfe in der Krise

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Schwerin – Fragen an Guntram Sydow, Chef der Agentur für Arbeit Schwerin.

Wie hoch ist die aktuelle Zahl der Kurzarbeitsanzeigen?
Unser oberstes Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Daher bin ich froh, dass so viele Unternehmen jetzt diese Möglichkeit nutzen. Aktuell gehen wir von rund 3.100 Betrieben aus. Aufgrund der Belastung in den Teams sind allerdings noch nicht alle Anzeigen erfasst worden und zugleich können aktuell auch Doppelungen (Zugang der Anzeige eines Unternehmens über mehrere Wege: Post, Mail, online) nicht ausgeschlossen werden. Schwerpunktmäßig handelt es sich Betriebe aus dem Hotel- und Gastgewerbe und dem Einzelhandel – mit Ausnahme des Lebensmittelhandels.

Die Branchenstruktur der Unternehmen, die von der aktuellen Corona-Krise betroffen sind, unterscheidet sich sehr deutlich von denen der Wirtschafts- und Finanz­krise 2008/2009 – dem bisherigen Höhepunkt der Nutzung von Kurzarbeit. Hier konnten wir gute Erfahrungen mit diesem Instrument zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes machen. Allerdings stehen wir heute vor einer ganz anderen Herausforderung: Eine Mischung aus Virus, Strukturwandel und Krise. Damals waren insbesondere das verarbeitende Gewerbe und die Industrie betroffen. Aktuell sind es vor allem kleine und mittelständische Be­triebe aus Branchen, die bisher noch nie großflächig von Kurzarbeit betroffen waren, etwa Friseure, Physiotherapeuten, Zahnarztpraxen oder Gastwirte.

Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung ein?
Das Ausmaß der Kurzarbeit in Westmecklenburg hängt besonders vom weiteren Verlauf und der Dauer der Vorsorgemaßnahmen gegenüber dem Corona-Virus ab. Hier bestehen zurzeit selbstverständlich große Unsicherheiten. Ich möchte hervorheben: Auch, wenn die Anzeigen auf Kurzarbeit im März massiv gestiegen sind, ist noch unklar, wie viele wirklich umgesetzt werden. Aufgrund der Ungewissheit über die tatsächliche Ent­wicklung sind daher alle Vorhersagen mit sehr hoher Unsicherheit verbunden. Sie werden verstehen, dass ich deshalb heute keine Zahlen prognosti­zieren kann. Wir müssen allerdings davon ausgehen, dass die Zahl der Kurzarbeiter erheblich höher ausfallen wird als noch vor 12 Jahren.

Wann werden Sie belastbare und differenzierte Daten zur Kurzarbeit in Westmecklenburg vorlegen können?
Die Statistik zur tatsächlich realisierten Kurzarbeit, einschließlich der Arbeitsausfälle der betroffenen Branchen und Beschäftigen, wird erst in einigen Monaten vorliegen. Das hat einen einfachen Grund: Kurzarbeit wird im Nachhinein abgerechnet. Die Betriebe haben dafür drei Monate Zeit. Deshalb werden erste Hochrechnungen voraus­sichtlich Ende Mai/Anfang Juni vorliegen.

Arbeitsagentur und Westmecklenburger Jobcenter: Unser Beitrag

Wie sieht es um die Erreichbarkeit durch Ihre Kunden –  angesichts der für den Publikumsverkehr geschlossenen Arbeitsagenturen und Jobcenter – aus?
Wir sind inzwischen wieder deutlich besser erreichbar. Denn das Anrufaufkommen war in den ersten Tagen der Corona-Krise riesig. Durch die vielen Anrufe war das Telefonnetz unseres Providers überlastet.  Wir haben zwischenzeitlich nicht nur zusätzlich lokale Service-Rufnummern geschaltet, sondern auch das Perso­nal in diesem Service-Bereich durch interne Verschiebungen deutlich erhöht – im Westen Mecklenburgs um rund 70 Mitarbeiter/innen.

Nutzen Sie auch Personal aus andern Bereichen, die derzeit keinen Publikumsverkehr mehr haben, für die Bearbeitung von Anzeigen und Anträgen auf Kurzarbeit, um das große Aufkommen zu bewältigen?
Selbstverständlich. Wir haben unsere Beratungsteams vor Ort insbesondere mit Kolleginnen und Kollegen verstärkt, die anderweitig gearbeitet, jedoch einen entsprechenden Er­fahrungs­hintergrund besitzen. Darüber hinaus nutzen wir kontinuierlich sogenannte Webinare, um weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über diese Online-Seminare für die Beratung zur Kurzarbeit und für die Bearbeitung von Anzeigen und Anträgen auf Kurzarbeit fit zu machen. Gut 30 Mitarbeiter/innen haben in Westmecklenburg solche Webinare bisher durchlaufen und werden in den Kurzarbeiter-Teams eingesetzt.

Allerdings möchte ich an dieser Stelle auch nochmal für unsere Online-Angebote werben. Unternehmer können dort nicht nur die Anträge auf Kurzarbeitergeld online stellen, sie erhalten auch alle wichtigen Informationen zum Thema Kurzarbeit auf unserer Internetseite www.arbeitsagentur.de. Darüber hinaus gibt es hier gute Erklär-Videos zum Thema Kurzarbeitergeld. 

Ausblick: Arbeitsmarktentwicklung in Westmecklenburg

Gehen Sie von stark steigenden Arbeitslosenzahlen in den kommenden Monaten aus?
Ich erwarte im April – im Vergleich zum Vormonat – steigende Arbeitslosen­zahlen. Das ist saisonal nicht üblich, da normalerweise in diesem Monat die Arbeitslosenzahlen aufgrund der typischen Frühjahrsbelebung zurückgehen. Aktuell gibt es jedoch –  bedingt durch den Corona-Virus – weniger Arbeitslose, die eine Beschäftigung aufnehmen. Wie hoch der Anstieg der Arbeits­losen­zahl im Vor­monats- und Vorjahresvergleich sein wird, können wir heute nicht sagen. Wichtig ist mir, nochmals darauf hinzuweisen: Kurzarbeit ist immer bes­ser als zu entlassen.

Hintergrund: Informationen zum Kurzarbeitergeld
Mit Kurzarbeit können Unternehmen ihre Fachkräfte in dieser schwierigen Situation im Betrieb halten. Sie bleiben weiterhin Beschäftigte des Betriebes, bekommen aber für nicht geleistete Arbeitszeiten Kurzarbeitergeld, dass den Arbeitgebern zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen von der Arbeitsagentur erstattet wird. Nach der Krise können die betroffenen Arbeitnehmer dann ohne Verzögerungen wieder im Unternehmen eingesetzt werden. Das ist besonders vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs in allen Branchen sinnvoll.

Kurzarbeit – Prozessablauf:
Plant ein Unternehmen Kurzarbeit, muss es das bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Ohne Anzeige ist später keine Zahlung möglich. Wenn tatsächlich kurzgearbeitet wird, kann der Betrieb innerhalb von 3 Monaten die Abrechnungslisten einreichen. Erst danach stehen endgültige Daten bereit, wie viele Personen in welchen Branchen kurzgearbeitet haben und wie groß der Arbeitsausfall tatsächlich war. Das ist die Basis für die Berechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes.

„Ganz klar ist: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld sind sogenannte „Pflichtleistungen. Wer einen Anspruch hat, erhält diese Leistung: Ohne Wenn und Aber!“, unterstreicht Agenturchef Sydow abschließend. "Das soziale Netz wird halten. Wir tun alles dafür, Anträge schnell und unbürokratisch aufzunehmen und abzuarbeiten. Wir fahren alles hoch, was dafür notwendig ist.“

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