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36 Millionen Euro Subventionen für Callcenter-Branche

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Schwerin – Das schlechteste Image in der Arbeitswelt hat die Callcenter-Branche, kaum Tarifbindung, Miese Bezahlung und eine sehr starke Fluktuation. Nach aktuellen Zahlen, arbeiten inzwischen eine halbe Million Menschen in diesem Sektor. Eine entscheidende Mitverantwortung trägt offenbar auch die Bundesregierung.

Nach Regierungsangaben fließt ein sehr großer Anteil der staatlichen Gelder in die Unterstützung von Callcenter-Beschäftigten, da ihr Lohn nicht zum Leben reicht. So musste die Bundesregierung in 2011 ganze 32,7 Millionen Euro in die Branche stecken, dass meiste davon war Hartz-IV-Leistungen. In vielen Fällen arbeiten Minijobber oder Teilzeitkräfte in diesem Bereich, allerdings erhielten auch Vollzeitbeschäftigte Zuwendungen, da sie ansonsten unter dem Hartz-IV-Niveau gefallen wären. Im Durchschnitt erhielt jeder Angestellte eines Callcenters 461 Euro pro Monat als Unterstützung.

Diese Zahlen sind nicht wirklich überraschend, da viele Beschäftigte unterhalb der Niedriglohnschwelle von 10,36 Euro Brutto in der Stunde verdienen. Der daraus entstehende Niedriglohnanteil ist somit dreimal so hoch wie in der Gesamtwirtschaft.

Aber nicht nur die Hartz-IV-Leistungen werden aus dem großen Topf genommen, sondern auch die Fördergelder von Bund und Ländern für eine Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Die größten Profiteure waren die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, allerdings gehören auch Unternehmen deutscher Konzerne dazu.

Ein weiteres Problem ist die große Fluktuation in diesem Bereich, diese steht bei ungefähr 50,2 Prozent. Der Normale Fluktuationswert in der Gesamtwirtschaft liegt bei 28 Prozent.

Laut der Sprecherin der Linken Sabine Zimmermann: „Es muss Schluss sein mit Billiglöhnen in der Branche. Sie kommen auch der Gesellschaft teuer zu stehen, die die Niedriglöhne mit Sozialleistungen aufstockt.“

Eine gesetzliche Regellung für Fördermittel müsste an sozialen Kriterien gebunden sein, wie zum Beispiel Tarifverträge wo ein Mindestlohn vorgeschrieben ist.

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