Corona-Warnampel: 2G-Regel im Land

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Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern führt für Städte und Landkreise, die bei der Corona-Warnampel auf „Orange“ stehen, die 2-Regel ein. Aktuell stehen alle Region auf der zweiten Stufe „Gelb“.

Ab Sonnabend soll der Leitwert zur die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen verschärft werden. Sollte künftig der Wert der in Krankenhäusern eingelieferten COVID-Patienten auf 5,0 je 100.000 Einwohner in sieben Tagen, bleibt es bei „grün“ (bisher 8,0). Bei 7,0 wird die Warnstufe „Orange“ und bei über 11,0 „Rot“ ausgerufen. Schwerin steht derzeit bei 7,3, Rostock sank leicht auf 6,2. Die 2G-Regel greift, wenn der Zustand drei hintereinander folgende Tage andauert. Dann dürfen nur noch Geimpfte und Genesene zu bestimmten Orten Zutritt erhalten, wie beispielsweise Restaurants, Theater, Kinos, Musen, Schwimmbäder und Fitnesscenter sowie Zuschauern beim Profisport. Ebenfalls 2G gelte für Sportler und Zuschauer im Amateurbereich.

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Kinder unter zwölf Jahren sind ausgenommen, ebenso 12- bis 18-jährige Jugendliche. Allerdings müssen Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 18 Jahren einen tagesaktuellen Test vorweisen, genauso wie Erwachsene, die sich nicht impfen lassen können.